Palu-Förderung: Ihr Moor ist bares Geld wert – und bleibt Ihr Land
Der Bund zahlt Ihnen bis zu 90 % des Bodenwerts als Entschädigung, übernimmt 100 % der Planung & Umsetzung – und obendrauf gibt es +20 % Frühbucher-Bonus. Wir von der tgo AG begleiten Sie von der ersten Frage bis zur Auszahlung.
⏳ Der +20 %-Bonus gilt für Anträge auf Modul 3, die innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Richtlinie gestellt werden. Die genaue Frist prüfen wir für Sie bei der Rentenbank.
Was ist das Palu-Programm?
Entwässerte Moorböden verlieren jedes Jahr an Substanz und Wert. Der Bund fördert deshalb die Wiedervernässung – freiwillig, großzügig entschädigt und mit Zukunftsperspektive für Ihren Betrieb.
Wer steckt dahinter?
Das Bundesumweltministerium. Die Auszahlung läuft über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Von der EU-Kommission genehmigt. Budget: 1,75 Mrd. € bis Ende 2029.
Was müssen Sie tun?
Wasserstand auf Ihrer Moorfläche dauerhaft anheben (20 Jahre). Beratung, Planung, Genehmigungen und Wasserbau werden zu 100 % bezahlt – Sie tragen keinen Eigenanteil.
Was bekommen Sie?
Einmalig 80–90 % des Bodenrichtwerts als Entschädigung + jährlichen Ertragsausgleich bis 7 Jahre + 70–80 % Zuschuss für neue „nasse“ Einkommensquellen (Paludikultur).
🎮 Probieren Sie es: Heben Sie den Wasserstand an!
Je höher der Wasserstand, desto höher Ihre Entschädigung. Ziehen Sie den Regler.
In 5 Schritten zur Auszahlung
Klicken Sie auf die Schritte – wir übernehmen davon fast alles für Sie.
Kostenloser Flächencheck
Beratung & Konzept (Modul 1)
Planung, Genehmigung & Wasserbau (Modul 2)
Entschädigung kassieren (Modul 3)
Neue Erträge mit Paludikultur (Modul 4)
Was ist Ihre Fläche wert?
Stellen Sie Ihre Werte ein – das Ergebnis erscheint sofort. Unverbindliche Überschlagsrechnung.
Zusätzlich (nicht eingerechnet): 100 % Zuschuss für Beratung, Planung & Wasserbau sowie 70–80 % für Paludikultur-Investitionen. Verbindliche Berechnung: Kompensationsrechner der Rentenbank. Ertragsausgleich auf Basis Ihres 5-Jahres-Standarddeckungsbeitrags (90–100 %).
Warum mit der tgo AG?
Ein Ansprechpartner für alles
Förderantrag, Gutachten, Behörden, Wasserbau, Vermarktung – wir steuern den gesamten Prozess. Sie führen Ihren Betrieb, wir den Papierkrieg.
Wir denken weiter
Von Carbon Farming über CO₂-Zertifikate bis Paludikultur-Vermarktung: Wir machen aus Ihrer nassen Fläche ein dauerhaftes Geschäftsmodell.
Geschwindigkeit zahlt sich aus
Der +20 %-Bonus gilt nur für Anträge im ersten Programmjahr. Wir kennen das Verfahren und bringen Ihren Antrag schnell und sauber durch.
Sind Sie schon Moor-Profi?
7 Fragen, ehrliche Antworten, Punkte sammeln. Schaffen Sie den „Paludi-Pionier“?
Sichern Sie sich den +20 % Bonus
Unverbindlich anfragen – wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer ersten Einschätzung Ihrer Flächen.
Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der fertigen Anfrage an info@tgo.ag – inkl. Ihres Rechner-Ergebnisses.
Lieber direkt? 📞 +49 4474 949550 · ✉️ info@tgo.ag · 🌐 www.tgo.ag
Klartext für Landwirte
Nein. Die Fläche bleibt zu 100 % Ihr Eigentum. Sie verpflichten sich nur, den Wasserstand 20 Jahre lang hoch zu halten – und werden genau dafür entschädigt.
Ja, vollständig. Es gibt keine Pflicht zur Wiedervernässung. Das Programm ist ein Angebot – wer es nutzt, profitiert; wer nicht, dem passiert nichts.
Der Wertausgleich (Modul 3.A) kommt als Einmalzahlung, sobald der angehobene Wasserstand erstmals per Pegel nachgewiesen ist (spätestens 2 Jahre nach Vorhabenbeginn). Der Ertragsausgleich (3.B) wird jährlich ausgezahlt.
Im Regelfall nichts: Beratungsleistungen sind zu 100 % förderfähig (bis zu 30.000 € je nach Flächengröße). Der Flächencheck vorab ist bei uns grundsätzlich kostenlos.
Ja – nass! Paludikulturen wie Schilf, Rohrkolben, Torfmoos oder Wasserbüffel-Beweidung sind ausdrücklich erwünscht und werden mit 70–80 % gefördert. Auch ein Verpachten oder die Nutzungsaufgabe sind möglich.
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Moorböden ab ca. 5 ha (Entschädigung sogar ab 50 m² je Flurstück). Ob Ihre Fläche dazugehört, klären wir im kostenlosen Flächencheck – oft hilft ein Blick in die Moorbodenkarte.
tgo AG – the good ones · www.tgo.ag · info@tgo.ag · +49 4474 949550
Unverbindliche Information (Stand Juni 2026). Grundlage: Förderrichtlinie „Palu“ des BMUKN vom 16.04.2026, Abwicklung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. Alle Berechnungen sind Überschlagswerte ohne Gewähr; verbindlich sind ausschließlich Förderrichtlinie, aktuelles Merkblatt und Kompensationsrechner der Rentenbank sowie der Zuwendungsbescheid. Kein Rechtsanspruch auf Förderung. Der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozentpunkten gilt für Modul-3-Anträge innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Richtlinie.
FAQ
Häufige Fragen zur Palu-Förderung
Ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden. Umgesetzt wird es von der Landwirtschaftlichen Rentenbank; das Budget beträgt rund 1,75 Mrd. € bis 2029.
Einmalig 80 oder 90 % des Bodenrichtwerts vor der Wiedervernässung, abhängig vom Grad der Vernässung.
Einen Ausgleich von 90 bis 100 % des durchschnittlichen Standarddeckungsbeitrags der letzten fünf Jahre – für bis zu sieben Jahre.
Ja: 20 % Zuschlag, wenn die Anträge für Modul 3 innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Programms gestellt werden. Die genaue Frist klären wir mit Ihnen.
Ja. Sie bleiben Eigentümer und können die Fläche anschließend z. B. mit Paludikultur weiter nutzen.
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